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StartStipendien › Basisförderung
GEMA

Basisförderung

Läuft bald ab Musik

Basisförderung der GEMA für Werke im Förderjahr 2026; Anträge werden ausschließlich über das Onlineportal der GEMA im Bereich „Mein Repertoire“ gestellt.

Wer kann sich bewerben?

Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung erfolgt ausschließlich werkbezogen. Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Werk stellen. Jedes Werk darf nur einmal gefördert werden. Förderbar ist nur, wenn die Werkanmeldung innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt ist, das Werk auf kommerziellen Online-Plattformen veröffentlicht ist, nicht von einer KI erstellt wurde, der/die Antragsteller/-in mindestens 10% am Werk besitzt, am Werk maximal 10 Berechtigte beteiligt sind, das antragstellende Mitglied im vorausgehenden Geschäftsjahr Aufkommen in GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet hat und das Aufkommen aller Beteiligten für das Werk in GOP- und MOD-Sparten maximal 1.000 Euro beträgt.

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