Stipendien-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um Kunststipendien, Residencies und Förderprogramme — kurz erklärt, mit Links zu den passenden Ausschreibungen und Ratgebern.
Arbeitsstipendium
Eine Förderung, die die künstlerische Praxis allgemein unterstützt, ohne ein bestimmtes Werk oder Projekt vorzuschreiben. Das Geld dient dem Lebensunterhalt während der Schaffenszeit, nicht der Finanzierung konkreter Produktionskosten. Die meisten Arbeitsstipendien laufen ortsungebunden — anders als eine Residency.
Projektförderung
Anders als ein Arbeitsstipendium ist Projektförderung an ein konkretes Vorhaben mit Ziel, Zeitplan und meist einem Finanzierungsplan gebunden. Am Ende steht häufig ein Verwendungsnachweis, der zeigt, wie die Mittel verwendet wurden.
Residency (Aufenthaltsstipendium)
Eine Förderung, die an einen bestimmten Ort gekoppelt ist — meist mit Atelier, manchmal mit Unterkunft. Der Ortsbezug ist Teil der Bewerbung: Jurys erwarten eine Begründung, warum das Vorhaben gerade an diesem Ort sinnvoll ist.
Dotierung
Die Höhe der Fördersumme, meist als fester Betrag oder Spanne angegeben. Bei Preisen wird die Dotierung oft prominent beworben, bei Arbeitsstipendien steht sie meist im Kleingedruckten der Ausschreibung.
Jurierung / Jury
Das Auswahlverfahren, mit dem eine unabhängige Gruppe (oft Künstler:innen, Kurator:innen, Wissenschaftler:innen) über die eingereichten Bewerbungen entscheidet. Die Zusammensetzung wechselt bei vielen Programmen jährlich, was die Auswahlkriterien von Jahrgang zu Jahrgang leicht verschieben kann.
Vergabeverfahren
Der formale Ablauf von der Ausschreibung über die Bewerbung bis zur Entscheidung — inklusive Fristen, Vorauswahl (falls vorhanden) und Bekanntgabe. Steht meist in den Förderrichtlinien der Ausschreibung.
Verwendungsnachweis
Der Nachweis nach Abschluss einer Projektförderung, dass die Mittel wie beantragt verwendet wurden — meist Belege, ein Abschlussbericht, manchmal Dokumentation des entstandenen Werks. Pflicht bei den meisten öffentlichen Förderungen.
Eigenanteil
Der Teil der Finanzierung, den Antragsteller:innen selbst beisteuern — an Geld, Arbeitszeit oder Sachleistung. Viele Förderer werten einen erkennbaren Eigenanteil positiv, auch wenn er klein ist.
Fördersumme vs. Honorar
Eine Fördersumme deckt in der Regel Kosten und Lebenshaltung während eines Projekts oder Zeitraums, ein Honorar vergütet eine konkrete Leistung oder ein Werk. Die Unterscheidung ist auch steuerlich relevant.
Ausschreibung
Der offizielle Aufruf eines Trägers zur Bewerbung um eine Förderung, mit Bedingungen, Frist und Verfahren. Verbindlich ist immer der Text der Originalausschreibung, nicht eine zusammenfassende Beschreibung.
Bewerbungsfrist / Deadline
Der letzte Zeitpunkt, zu dem eine Bewerbung eingereicht werden kann — teils als Datum, teils mit genauer Uhrzeit und Zeitzone. Verspätete Einreichungen werden bei den meisten Programmen ausnahmslos ausgeschlossen.
Laufende Bewerbung (Rolling Deadline)
Programme ohne festen Bewerbungsschluss, bei denen Anträge das ganze Jahr über eingereicht und meist fortlaufend geprüft werden. Erkennbar am Status „laufend" statt einem festen Datum.
Förderrichtlinie
Das Dokument, das die genauen Bedingungen, Ziele und Kriterien eines Förderprogramms festlegt — meist ausführlicher als die eigentliche Ausschreibung. Bei Unklarheiten in der Ausschreibung lohnt sich ein Blick in die Förderrichtlinie, falls verfügbar.
Antragsberechtigung
Die Voraussetzungen, die eine Bewerbung formal erfüllen muss — etwa Wohnsitz, Alter, Sparte oder Ausbildungsstand. Wer nicht antragsberechtigt ist, wird unabhängig von der Qualität der Bewerbung ausgeschlossen.
Gemeinnützigkeit
Ein rechtlicher Status für Stiftungen und Vereine, der steuerliche Vorteile mit sich bringt und für viele Förderprogramme Voraussetzung ist — unter anderem relevant für die Steuerfreiheit von Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG.
Open Call
Eine öffentlich zugängliche Ausschreibung ohne Vorauswahl durch Nominierung — jede:r, der die Kriterien erfüllt, kann sich bewerben. Gegenteil eines Programms, das nur auf Einladung oder Empfehlung funktioniert.
Nominierung
Bei manchen Programmen (v. a. großen Preisen) ist eine Bewerbung nur über die Empfehlung einer dritten Person oder Institution möglich — eine Direktbewerbung ist dann nicht vorgesehen.
Portfolio
Eine kuratierte Auswahl eigener Werke, die die künstlerische Praxis zeigt — meist mit Titel, Jahr, Technik und Maßen zu jedem Werk. Fast jede Bewerbung verlangt eines, in Umfang und Format unterschiedlich.
Artist Statement
Ein kurzer Text (meist 100–200 Wörter), der die eigene künstlerische Praxis beschreibt — was gemacht wird, warum, und woran aktuell gearbeitet wird.
Künstler-CV
Der künstlerische Lebenslauf: Ausbildung, Ausstellungen, Stipendien und Preise in chronologischer, kuratierter Form — kein allgemeiner beruflicher Lebenslauf.
Künstlersozialkasse (KSK)
Die gesetzliche Institution, die für hauptberuflich selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt.
Stipendiat:in
Die Person, die eine Förderung erhalten hat — der Begriff bezeichnet nur den Status während der Förderdauer, nicht eine dauerhafte Bezeichnung.
Werkvertrag vs. Stipendium
Ein Werkvertrag vergütet eine konkret vereinbarte Leistung oder ein Werk und ist steuerlich Einkommen. Ein Stipendium fördert freie Praxis ohne Gegenleistung — die Grenze entscheidet auch über die steuerliche Behandlung.
Preisgeld
Die Auszeichnung bei einem Wettbewerb oder Kunstpreis — steuerlich ein Grenzfall zwischen Stipendium und Einkommen, abhängig vom Anlass der Vergabe.
Träger / Trägerschaft
Die Institution, Stiftung oder Behörde, die eine Förderung vergibt und finanziert — von Bundesministerien über private Stiftungen bis zu städtischen Kulturämtern.
Förderart
Die Kategorisierung einer Ausschreibung nach Art der Förderung — etwa Arbeitsstipendium, Projektförderung, Residency, Preis oder Reisestipendium.
Sparte / Disziplin
Die künstlerische Fachrichtung, der eine Ausschreibung zugeordnet ist — bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und weitere. Viele Programme sind auf eine oder wenige Sparten beschränkt.
Interdisziplinär
Programme, die entweder für mehrere Sparten offen sind oder eine Zusammenarbeit zwischen Sparten ausdrücklich verlangen — was genau gemeint ist, steht in der jeweiligen Ausschreibung.
Nachwuchsförderung
Programme, die sich gezielt an Künstler:innen am Anfang der Laufbahn richten — oft mit Altersgrenze oder maximalem Zeitraum seit Studienabschluss als Kriterium.
Öffentliche Mittel
Fördergelder aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Haushalten — im Gegensatz zu privater Stiftungsförderung. Für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG ist die Herkunft aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Einrichtung eine von drei Voraussetzungen.