Förderprogramm Künstlerin und Kind
Die Alexander Tutsek-Stiftung führt das Förderprogramm Künstlerin und Kind fort, das sich an in Deutschland lebende freischaffende Künstlerinnen richtet, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das älter als ein Jahr und noch nicht schulpflichtig ist. Ziel ist es, den Müttern Freiraum zu schaffen, um die Herausforderungen von Kind und Beruf zu meistern. Ab dem 1. Januar 2026 werden bis zu fünf Stipendien für 12 Monate à 5.000 € monatlich vergeben. Die Förderung ermöglicht es den Künstlerinnen, sich eine umfassende Kinderbetreuung zu leisten, Bildungsreisen zu unternehmen, an Kursen teilzunehmen oder ein Atelier anzumieten. Bewerbungen sind vom 15.07.2025 bis 31.08.2025 möglich.
Wer kann sich bewerben?
**Nur für Künstlerinnen mit Kind (älter als 1 Jahr, noch nicht schulpflichtig):** Freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und ein künstlerisches Studium (Bachelor/Master) absolviert haben. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als ein Jahr sein, aber noch nicht schulpflichtig und im gleichen Haushalt leben. Hauptwohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland sind erforderlich. Wohnsitzbescheinigung des Kindes mit Geburtsdatum erforderlich.