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Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Förderungen von Jahresprogrammen Architektur

Offen ArchitekturKulturelle Bildung

Die Förderung von Jahresprogrammen richtet sich an österreichische Vereine und Künstlergemeinschaften mit einem kontinuierlichen Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm. Ziel ist es, die künstlerische und gesellschaftliche Qualität der Projekte zu unterstützen. Die Anträge müssen detaillierte Beschreibungen der geplanten Projekte, Finanzierungspläne und Nachweise über die künstlerische Qualität enthalten. Es werden nur Projekte gefördert, die nicht rein kommerzieller Natur sind und die Diversität der Beteiligten berücksichtigen. Die Einreichung muss bis zum 15. Oktober des Vorjahres erfolgen.

Wer kann sich bewerben?

Für Institutionen/Organisationen (nicht Einzelpersonen). Ausgeschlossen: bauliche Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten, Ausstellungen von Bundesmuseen oder Ausstellungsübernahmen. Projekte, die bereits von einem Beirat beurteilt wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Förderungen für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind nicht möglich. Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden.

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