Diversitätsfonds / IMPACT-Förderung
Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freie…
Projektförderung des Hauptstadtkulturfonds Berlin für Vorhaben in Berlin; Anträge können online über die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die im jeweiligen Förderjahr umgesetzt werden, insbesondere mit mindestens vier Aufführungen/Veranstaltungen in Berlin; es gelten formale Vorgaben und Ausschlussfristen.
Antragsteller:innen insbesondere aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein. Pro Ausschreibung ist nur eine Bewerbung pro Institution, Freier Gruppe, Einzelperson etc. zulässig. Bei Dachinstitutionen mit mehreren Häusern/Geschäftsbereichen ist pro Haus/Geschäftsbereich jeweils ein Antrag zulässig. Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. In den Bereichen Theater, Tanz und Musik müssen die Antragstellenden die entsprechenden Rechte innehaben und nachweisen können. Es sind mindestens vier Aufführungen/Veranstaltungen in Berlin zu realisieren. Festivals werden maximal zwei Jahre in Folge gefördert; danach muss ein Jahr pausiert werden.
Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freie…
Spartenoffene Förderung zur Unterstützung der Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere in den freien Küns…
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