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StartStipendien › Kofinanzierung (spartenoffen)
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Kofinanzierung (spartenoffen)

Ohne Frist Interdisziplinär

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten. Es werden dadurch Anträge ermöglicht, bei denen der Nachweis eines Kofinanzierungsanteils Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist.

Wer kann sich bewerben?

Künstlerische Projekte aller Sparten, bei denen der Nachweis eines Kofinanzierungsanteils Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Beratung bei Barrieren gibt es über das Programm ACCESS.

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