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StartStipendien › Künstlerförderung
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Künstlerförderung

Ohne Frist Interdisziplinär

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt Zuschüsse für Sammelausstellungen unter Beteiligung von mindestens 5 professionellen Künstlerinnen und Künstlern. Die Förderung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben. Anträge müssen über vorschlagsberechtigte Einrichtungen eingereicht und bis spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres beim Staatsministerium vorliegen. Die Förderhöhe variiert je nach Projekt und Umfang der Ausstellung.

Wer kann sich bewerben?

Für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler; Anträge können von den Veranstaltern bis spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres eingereicht werden.

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