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Kulturelle Anlässe ‒ Gesuche

Ohne Frist Interdisziplinär

Das Bundesamt für Kultur unterstützt auf der Grundlage von Artikel 16 Kulturförderungsgesetz (KFG) und des Förderungskonzepts für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte (SR 442.128) kulturelle Anlässe für ein breites Publikum.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Träger (Organisationen) von kulturellen Anlässen und Projekten für ein breites Publikum. Die genauen Voraussetzungen, Kriterien und fachlichen Anforderungen sind in der Wegleitung und der Verordnung über das Förderungskonzept detailliert dokumentiert.

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