Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen
Der Diversitätsfonds NRW fördert künstlerische Projekte, die unterrepräsentierten Perspektiven in Nordrhein‑Westfalen Raum geben,…
Die Landesbürgschaft Arbeitsraum der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen, Künstler und Zusammenschlüsse mit Sitz, Atelier, Betriebsstätte oder Wohnsitz in Berlin. Sie ermöglicht eine Landesbürgschaft für den Erwerb selbstgenutzter Arbeitsräume, auch für Erbbaurechte. Gefördert werden Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, wenn kein ausreichender Zugang zum Kapitalmarkt oder keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bestehen. Das Bürgschaftsvolumen liegt bei mindestens 250.000 € bis maximal 4 Mio. € im Einzelfall; Frist ist der 1. Januar 2027.
Sie sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler oder -zusammenschlüsse (Vereine, Kollektive u. ä.). Ihre Betriebsstätte/ Arbeitsplätze/ Ateliers bzw. ihre Wohnsitze sind in Berlin. Sie verfügen über keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt und/ oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten, um Arbeitsräume zur Selbstnutzung zu erwerben. Sie erhalten (bzw. beantragen) eine Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes, die für Erwerb sowie ggf. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nötige Summe zu kreditieren
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