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StartStipendien › Martin Roth Initiative: Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige in Deutschland
Martin Roth Initiative

Martin Roth Initiative: Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige in Deutschland

Offen Bildende KunstMusikLiteraturTheaterTanzFilmFotografieDesignArchitekturMedienkunstKulturelle BildungKunstwissenschaftGeisteswissenschaftSoziokulturInterdisziplinär Residency

Die Martin Roth Initiative unterstützt gefährdete Künstler und Kulturschaffende dabei, vorübergehend nach Deutschland zu ziehen, mit der Hilfe einer gastgebenden Kultureinrichtung. Der Antrag wird gemeinsam von den Künstlern und Kulturschaffenden sowie den gastgebenden Organisationen eingereicht. Die durch das Programm vergebenen Stipendien dauern bis zu 15 Monate.

Was wird bereitgestellt?

- ein monatliches Stipendium
- individuelle Unterstützung für die Stipendiaten (notwendige Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Schulungen, Networking-Aktivitäten usw.)
- falls erforderlich, finanzielle Unterstützung für zusätzliches Personal der gastgebenden Organisation (sie können kein festes Personal und freiberufliche Tätigkeiten finanzieren, die nicht direkt mit dem Zweck des Stipendiums verbunden sind)
- Beratung durch die MRI und weitere Schulungen (zum Beispiel zu Themen wie Sicherheit, sensible Öffentlichkeitsarbeit, psychosoziale Unterstützung) sowie Networking-Aktivitäten und Erfahrungsaustausch mit anderen gastgebenden Organisationen und Stipendiaten
- Unterstützung im Visumprozess für Stipendiaten (bitte beachten Sie, dass das Stipendium-Visum Stipendiaten nicht automatisch berechtigt, eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit in Deutschland aufzunehmen)

Wer kann sich bewerben?

Gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige, die sich mit ihrem künstlerischen und kulturellen Schaffen für eine offene Gesellschaft, Freiheit, Frieden und Demokratie einsetzen, jegliche Art der Diskriminierung ablehnen, in ihren Ländern noch aktiv sind oder sich erst seit Kurzem außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten (Ausreise nach dem 20.02.2026) oder an ihren aktuellen Aufenthaltsorten nicht sicher sind, keinen Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben, Englisch oder Deutsch können, nachweislich künstlerisch oder kulturell arbeiten und deren Arbeit künstlerisch, kulturell oder gesellschaftlich relevant ist; keine rein privat künstlerisch Tätigen; ausgeschlossen sind Bürger:innen von EU-Mitgliedstaaten sowie EWR, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Schweiz, UK und USA sowie Personen mit bereits erhaltener MRI-Förderung; keine Bewerbungen aus Gaza in dieser Runde.

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