Talentfilmförderung (Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion)
Zentrale Nachwuchs-Filmförderung Deutschlands mit mehreren Fristen 2026: Stoffentwicklung 29.07.2026, Projektentwicklung & Produk…
Bei der Beantragung von Produktionsförderung einschließlich ÖFI+ Standortförderung müssen zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden. Mindestens 80.000 Euro an nachgewiesenen Ausgaben (keine ILVs, keine Sachleistungen) in Österreich für Dokumentarfilme und mindestens 150.000 Euro für Spielfilme. Einhaltung der ÖFI-Richtlinien und Anforderungen für Green Filming, Kinderschutzkonzept, Ethik-Kodex. Berechtigte Antragsteller sind juristische Personen oder Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, oder Einzelunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich und einem Unternehmensstandort in der EU, dem EWR oder der Schweiz.
Antragsberechtigt sind qualifizierte, von Mediendienst-Anbieter*innen unabhängige Produktionsfirmen. Ab dem Budgetjahr 2026 können nur Projekte eingereicht werden, die über eine aufrechte Herstellungszusage des BMWKMS – Abteilung Film oder eine Zusage des Talent LAB (ÖFI und FFW) – Abteilung Film verfügen.
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