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FFA

Production Funding - FFA en

Ohne Frist FilmSpielfilmDokumentarfilmAnimation

Die FFA fördert Produzenten von Spielfilmen, Kinderfilmen, Dokumentarfilmen und Animationsfilmen durch Referenzförderung und jurybasierte kulturelle Filmförderung.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Produzenten von abendfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen, die in Deutschland wohnen oder dort ihren Geschäftssitz haben. Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat ist eine Niederlassung in Deutschland erforderlich. Bei Koproduktionen kann der Antrag nur von einem der Produzenten gestellt werden.

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