Talentfilmförderung (Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion)
Zentrale Nachwuchs-Filmförderung Deutschlands mit mehreren Fristen 2026: Stoffentwicklung 29.07.2026, Projektentwicklung & Produk…
{"text":"Die FFA fördert Produzent:innen von abendfüllenden Spielfilmen und Dokumentarfilmen durch Referenzförderung sowie durch jurybasierte kulturelle Filmförderung. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland; bei Sitz in einem EU- oder EWR-Staat ist eine Niederlassung in Deutschland erforderlich. Gefördert werden u. a. Spielfilme mit bis zu 1 Million Euro und Dokumentarfilme mit bis zu 500.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 1 Million Euro. Bei Koproduktionen kann der Antrag nur von einer:m der Produzent:innen gestellt werden."}
Antragsberechtigt sind Produzent:innen von abendfüllenden Spielfilmen und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland. Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat muss eine Niederlassung in Deutschland vorhanden sein. Bei Koproduktionen kann der Antrag nur von einer:m der Produzent:innen gestellt werden. Erforderlich ist außerdem, dass ein von der antragstellenden Person produzierter Film erfolgreich ausgewertet wurde.
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