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StartStipendien › Projektförderung „Junge Szene und Subkultur“
Senator für Kultur Bremen

Projektförderung „Junge Szene und Subkultur“

Offen InterdisziplinärKulturelle Bildung

Diese Projektförderung unterstützt experimentelle und innovative Kulturprojekte in der Entstehungsphase, die ein Publikum außerhalb etablierter und kommerzieller Angebote erreichen. Gefördert werden spartenübergreifende Projekte, die verschiedene künstlerische Disziplinen verbinden und oft mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops kombiniert werden. Die Förderung zielt darauf ab, Teams zu unterstützen, in denen Kulturschaffende unter 35 Jahren aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, sowie kulturelle Start-Ups mit innovativen Formaten und kreativen Ansätzen. Ausgenommen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte und solche mit überwiegend unternehmensinternen Zielen.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Eine natürliche Person ist jeder Mensch. Eine juristische Person ist der Zusammenschluss von Menschen, sofern er rechtlich selbstständig ist. Zusammenschlüsse, die nicht rechtlich selbstständig sind, was z. B. oftmals auf GbRs und Kollektive zutrifft, müssen eine verantwortliche natürliche Person für die Antragstellung benennen. Bei GbRs sind zusätzlich alle GbR-Mitglieder zu benennen. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, deren Wohn-/Geschäftssitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bremen ist. Davon abweichend sind Förderungen auch möglich für Projekte in der Metropolregion Bremen/Oldenburg und von Netzwerken, an denen Bremen beteiligt ist. Für Kollektive, Gruppen oder Netzwerke kann jeweils nur eine natürliche oder juristische Person einen Antrag stellen. In der Regel gelten Menschen bis 35 Jahre als jung im Sinne dieser Richtlinie, wobei es nicht darauf ankommt, ob dies für die Projektbeteiligten oder für die Adressaten eines Projektes zutrifft.

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