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Förderprogramm im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung für Projekte an der Schnittstelle von freien darstellenden…
Das Stipendium unterstützt künstlerische Vorhaben in den Bereichen bildende Kunst, Angewandte Kunst, darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Musik, Film, Design, Architektur und Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Es richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Projekte mit maximal 50 % der Gesamtausgaben, wobei Projekte bis zu 5.000 € in Ausnahmefällen vollständig finanziert werden können. Die Bewerbungsschlussdatum ist der 9. November 2026.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen (natürliche Personen) und juristische Personen (z.B. Vereine, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Gesellschaften). Künstlerkollektive sollten prüfen, ob eine GbR-Gründung sinnvoll ist oder eine Einzelperson die Antragstellung übernimmt. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Für Publikationsförderungen ist Hauptwohnsitz/Sitz in Sachsen-Anhalt erforderlich.
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Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt im Bereich Internationaler Kulturaustausch Stipendie…
Förderung der künstlerischen/kuratorischen Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten …
Format- und ergebnisoffene künstlerische sowie künstlerisch-partizipative Vorhaben mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18…