Kulturaustauschstipendium in Istanbul, Paris, New York oder Tokio beantragen
Aufenthaltsstipendium für professionell arbeitende Künstler/-innen sowie in New York auch Kurator/-innen für einen Auslandsaufent…
Das Stipendium „Werkbeiträge Bildende Kunst“ fördert künstlerische Projekte im Kanton St. Gallen. Es vergibt jährlich 18 Förderungen à CHF 20.000 für künstlerische Sparten. Zielgruppe sind Personen, die mindestens 12 Monate im Kanton wohnen oder früher dort 12 Jahre gelebt haben. Die Einreichfrist für die nächste Ausschreibung endet am 20. Februar 2027. Die Förderung unterstützt kreative Arbeiten in allen bildenden Kunstbereichen.
Wohnsitzanforderung – zentrale Zugangsvoraussetzung: Sie müssen seit mindestens 12 Monaten Ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben, oder Sie hatten in der Vergangenheit während mindestens 12 Jahren dort Ihren Lebensmittelpunkt. Nicht gefördert werden: Projekte im Rahmen von Berufsausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus- oder Wirtschaftsförderung; bereits abgeschlossene oder früher geförderte Vorhaben; Werke im Auftrag Dritter; Vervielfältigung oder Verbreitung von bereits vollendeten Werken. Ein gleichzeitiger Aufenthalt in einer Atelierwohnung des Kantons (Rom oder Berlin) ist ausgeschlossen. Beurteilungskriterien sind: Relevanz und kultureller Mehrwert des Vorhabens, Echo beim interessierten Publikum, eigenständige künstlerische Handschrift, Professionalität und Kohärenz des Konzepts.
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