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FFA Funding: Jury-Based Cultural Treatment Funding for Feature/Documentary Film and Screenplay Funding for Feature Film

Die FFA-Förderung richtet sich an Autorinnen und Autoren als natürliche Personen mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Niederlassung in Deutschland (bzw. Sitz im EU- oder EWR-Ausland) und unterstützt die Entwicklung von Filmstoffen und Drehbüchern als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gibt eine jurybasierte Treatmentförderung für Spielfilm und Dokumentarfilm zur Entwicklung einer Idee zu einem Treatment sowie eine Drehbuchförderung für Spielfilme in zwei Phasen, wobei bestimmte Referenzen oder Vorarbeiten nachzuweisen sind. In der zweiten Drehbuchphase ist eine ernsthafte Verfilmungsabsicht durch eine Produzentin oder einen Produzenten sowie ein Eigenanteil von mindestens 10.000 Euro erforderlich. Eine Dotierung wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt; die Frist endet am 14.09.2026.