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StartStipendien › FFA-Förderung: Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
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FFA-Förderung: Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm

Offen FilmSpielfilmDokumentarfilmDrehbuch

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Filmstoffen und Drehbüchern. Es gibt eine Treatmentförderung für die Entwicklung einer Idee zu einem Treatment oder einer ähnlichen Darstellung sowie eine Drehbuchförderung in zwei Phasen. Die Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge müssen über das FFA-Serviceportal gestellt werden.

Wer kann sich bewerben?

Antrag nur durch Autorinnen und Autoren als natürliche Person; Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland oder Niederlassung in Deutschland bei Sitz im EU- oder EWR-Ausland; bestimmte Referenzen oder Vorarbeiten müssen vorliegen; bei Drehbuchförderung: ernsthafte Verfilmungsabsicht durch eine Herstellerin oder einen Hersteller und Eigenanteil von 10.000 Euro in Phase 2; das Vorhaben darf in der jeweiligen Entwicklungsstufe nicht bereits von anderer Stelle gefördert sein.

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