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Kulturstiftung des Bundes

Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung

Offen Tanz

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit besonderer gesellschaftlicher Relevanz und fördert Projekte aus allen künstlerischen Sparten. Die Ausschreibungen erfolgen zweimal pro Jahr. Antragsteller müssen eine Mindestantragssumme von 50.000 Euro einreichen und einen gesicherten Eigenanteil oder Drittmittel von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten nachweisen. Die Förderung richtet sich an professionelle Kulturschaffende, die innovative und gesellschaftlich bedeutsame Projekte realisieren möchten.

Wer kann sich bewerben?

Kulturschaffende; Projekte aus allen künstlerischen Sparten; ausschließlich Projekte im internationalen Kontext; Mindestantragssumme 50.000 €; 20 % Eigen- und/oder Drittmittel des Gesamtvolumens, zum Antragsschluss verbindlich zugesagt und schriftlich bestätigt

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