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Eurimages / Europarat

Eurimages – Europäischer Filmfonds (Eurimages – Der Europäische Filmfonds im Europarat)

Ohne Frist FilmAnimation

Der europäische Filmfonds Eurimages wurde im Jahr 1989 als Teilabkommen des Europarats errichtet. Er unterstützt vor allem die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens 2 Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen, die Digitalisierung von in der Herstellung geförderten Filmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA-Programm der Europäischen Union haben.

Wer kann sich bewerben?

Die Projekte müssen den geltenden bilateralen Koproduktionsabkommen oder dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen entsprechen. Der Film muss in Gemeinschaftsproduktion von mindestens 2 Produzenten aus den Mitgliedsländern hergestellt werden. Wobei in der Regel der Anteil des Mehrheitspartners 80 Prozent nicht übersteigen darf. Der Mindestanteil bei zweiseitigen Koproduktionen darf nicht unter 20 Prozent, bei mehrseitigen nicht unter 10 Prozent liegen. Gemäß dem multilateralen Filmabkommen müssen künstlerische und technische Beteiligungen mindestens zwischen 2 Mitgliedsländern gegeben sein. Die Regisseurin oder der Regisseur muss aus Europa sein beziehungsweise einen dauerhaften Wohnsitz in einem der Mitgliedsländer haben.

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