Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium
Mentoring und finanzielle Förderung für Literaturübersetzer·innen mit Verlagsvertrag.
Drehbuchförderung für Drehbuchautor*innen; allein antragsberechtigt bei Nachweis der Autorenschaft an zwei in europäischen Kinos ausgewerteten Kinofilmen, andernfalls nur gemeinsam mit einem Filmhersteller.
Drehbuchautor*innen sind allein antragsberechtigt, wenn sie ihre Autorenschaft an zwei in europäischen Kinos ausgewerteten Kinofilmen nachweisen können. Erfüllen die Autor*innen diese Bedingung noch nicht, sind sie nur gemeinsam mit einem Filmhersteller antragsberechtigt.
Mentoring und finanzielle Förderung für Literaturübersetzer·innen mit Verlagsvertrag.
Arbeitsstipendium für literarische Übersetzungen ins Deutsche. Vergabe dreimal jährlich (15. Januar, 15. Mai, 15. September).
Stipendium für die Verbreitung deutschsprachiger Literatur weltweit. Wiederkehrende Fristen: 15. Januar, 15. Mai, 15. September.
Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten für Auslandsaufenthalte von österreichischen Autorinnen und Autoren sowie Übersetzeri…