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Förderbereiche - FFA Filmförderungsanstalt

Ohne Frist FilmSpielfilmKurzfilmDrehbuch

Förderbereiche der FFA Filmförderungsanstalt: Entwicklungsförderung, Produktionsförderung, Verleihförderung, Kinoförderung, Folgevorhaben aus BKM-Preismitteln, Förderprogramm Filmerbe, Eigenkapitalaufstockung und Sonderförderungen nach § 2 FFG.

Wer kann sich bewerben?

Für die Entwicklung von Treatments und Drehbüchern sowie Projektentwicklungen; für die Herstellung von Kurz- und Langfilmen aller Genres sowie High-End-Serien; für den Verleih und das Marketing programmfüllender Kinofilme; für die Förderung einer flächendeckenden und vielfältigen Kinostruktur; für die Herstellung oder Vorbereitung neuer Filmvorhaben von künstlerischem Rang; für den Erhalt von Kurz- und Langfilmen von besonderem filmhistorischem, dokumentarischem oder künstlerischem Wert; Referenzmittel können im Interesse der Strukturverbesserung des Unternehmens für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals verwendet werden; für gesamtwirtschaftliche Belange der Filmwirtschaft, Marktforschung, Filmbildung, Pirateriebekämpfung und die Außenvertretung des deutschen Films.

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